Hausordnung
Überall, wo Menschen sich begegnen, zusammen leben und arbeiten, ist es notwendig, bestimmte Regeln und Grundsätze aufzustellen, die das Miteinander erleichtern. Hier sind unsere wichtigsten Grundregeln zusammengefasst und erläutert.
An unserer Schule gilt für alle ein respektvoller und freundlicher Umgang.
1. Öffnungs- und Unterrichtszeiten
Die Schule öffnet 6:00 Uhr für den Hort und schließt 17:00 mit Beendigung des Späthortes.
Schule und Hort sind alarmgesichert und dürfen nur von befugten Personen außerhalb der Öffnungszeiten betreten werden. Bei Auslösen des Alarms durch unbefugte Personen können diese haftbar gemacht werden.
7:20 Uhr – 7:30 Uhr ist gleitender Einlass. Der Zugang erfolgt über den Nordeingang / Schuleingang.
Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Fahrradplätzen abgestellt. Für Diebstahl oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung!
7:30 Uhr wird die Schuleingangstür geschlossen. Dann sind alle Schüler und Schülerinnen an ihrem Platz und vorbereitet.
Der Unterricht beginnt 7:40 Uhr.
BrotZeit
Kinder, die nicht den Frühhort besuchen, können zur Teilnahme an der BrotZeit zwischen 7.00 Uhr und 7.05 Uhr das Schulhaus betreten. Nach 7.05 Uhr wird die Eingangstür geschlossen. Ein späterer Einlass zur Teilnahme an der BrotZeit ist nicht möglich. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Kinder. Ohne Schließung des Schulgebäudes kann nicht sichergestellt werden, wer das Schulhaus betritt. Wir bitten daher um die Einhaltung der festgelegten Einlasszeiten für die BrotZeit.
Ab 7.00 Uhr ist die Einnahme eines Frühstücks für die Kinder im Speiseraum möglich. Frühstückszeit für Kinder, die nicht im Frühhort bzw. Hort angemeldet sind, ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.20 Uhr. Die Hortkinder kommen 7.10 Uhr dazu und frühstücken bis 7.30 Uhr. Eine Anmeldung zum BrotZeit-Frühstück ist nicht erforderlich.
Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Stunde: 07:40 Uhr – 8:25 Uhr
Frühstückspause: 8:25 Uhr – 8:40 Uhr
2. Stunde: 08:40 Uhr – 9:25 Uhr
erste Hofpause: 9:25 Uhr – 9:45 Uhr
3. Stunde: 9:45 Uhr – 10:30 Uhr
4. Stunde: 10:40 Uhr – 11:25 Uhr
zweite Hofpause: 11:25 Uhr – 12:00 Uhr
5. Stunde: 12:00 Uhr – 12:45 Uhr
6. Stunde: 12:55 Uhr – 13:40 Uhr
Für besondere schulische Veranstaltungen können diese Zeiten abweichen.
2. Schulbesuch, Versäumnisse, Befreiung
Für jedes Kind gilt die Schulbesuchspflicht.
Im Krankheitsfall ist die Schule telefonisch bis spätestens 7.30 Uhr über das Sekretariat (an Ferientagen der Hort) zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern muss spätestens am 3. Krankheitstag vorliegen.
Bei häufig auftretenden Fehltagen kann die Schule ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Sonst gilt Attestpflicht ab dem 5. Krankheitstag.
Ein Antrag auf Schulbefreiung kann bei der Klassenleitung (bis 2 Tage) oder bei der Schulleitung (ab 3 Tage) formlos gestellt werden.
3. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof
Wir verhalten uns rücksichtsvoll, ruhig und gehen fair miteinander um.
Auf dem Schulhof und im Schulhaus begegnen wir uns in angemessener Geschwindigkeit und achten auf die anderen.
Ballspiele sind nur auf dem Fußballplatz erlaubt.
Wir halten unsere Klassenräume und das Schulgelände stets sauber und werfen unseren Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
Auf den Toiletten achten wir auf Sauberkeit. Nach dem Benutzen der Toilette gelten die Hygieneregeln.
In den Garderoben verhalten sich alle angemessen.
Handys und Smartwatches bleiben während der Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche. Elektronische Geräte dürfen nur benutzt werden, wenn es die Lehrerin/der Lehrer erlaubt hat. Die Nutzung aller elektronischen Geräte ist den Schülerinnen und Schülern erst nach Verlassen des Schulgeländes gestattet. Zum Schulgelände zählt auch der Schulhof.
Wir achten das Eigentum anderer. Für Diebstahl und Beschädigungen übernimmt die Schule keine Haftung.
Im Schulgebäude tragen alle Schüler und Schülerinnen Wechselschuhe.
4. Spinde im Schulhaus
Die den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellten Spinde dienen ausschließlich der Aufbewahrung von Kleidung, Schulranzen, Sporttaschen und weiteren schulbezogenen Gegenständen.
Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Gestalten der Spinde, insbesondere im Innenbereich, ist nicht gestattet.
Das Anbringen von Magneten, Haken oder sonstigen Gegenständen an den Innen- oder Außenseiten der Spinde ist untersagt.
Die Reinigung der Außenseiten der Spinde erfolgt durch das Reinigungspersonal der Schule.
Für die Sauberkeit und Ordnung im Inneren des Spindes sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich. Die Klassenlehrkräfte sowie Horterzieher/innen erinnern die Kinder regelmäßig daran, ihre Spinde auszuräumen und zu reinigen.
In den kalten und nassen Jahreszeiten empfehlen wir, den Boden des Spindes mit einem saufähigem Tuch (z.B. einem alten Handtuch oder Putzlappen) auszulegen, um Feuchtigkeit und Schmutz aufzufangen. Dieses sollte regelmäßig gewechselt und gereinigt werden.
Die Spinde können freiwillig mit einem eigenen Schloss gesichert werden. Für die Aufbewahrung des Schlüssels, die Kenntnis des Zahlencodes sowie das Öffnen des Schlosses bei Verlust oder Vergessen sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung und Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann der Hausmeister beim Öffnen eines Spindes unterstützen. Ein Anspruch auf diese Unterstützung besteht nicht.
5. Verhalten im Unterricht
Wir arbeiten im Unterricht aufmerksam mit.
Wir halten unseren Arbeitsplatz stets sauber und ordentlich.
Vor jeder Unterrichtsstunde wird der Arbeitsplatz entsprechend vorbereitet, sodass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
Unsere Hausaufgaben erledigen wir pünktlich und gewissenhaft. Unsere Eltern unterstützen uns dabei.
Wir nehmen Rücksicht auf unsere Mitschüler und Mitschülerinnen und lassen sie in Ruhe arbeiten.
Mängel und Schäden am Schuleigentum werden unverzüglich dem Klassen- oder Fachlehrer mitgeteilt. Selbst zu verantwortende Schäden am Schuleigentum werden den Eltern in Rechnung gestellt.
6. Sicherheit ist wichtig
Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes während der Schul- und Hortzeit ist untersagt.
Eltern verabschieden ihre Kinder auf dem Schulhof. Bei dringenden Anliegen melden sich Eltern zuerst im Sekretariat an oder warten in Absprache davor, bis sie abgeholt werden.
Nach dem Unterricht ist das Abholen der Kinder im Hort beim Bezugserzieher möglich. Kinder, die den Hort nicht besuchen, verlassen das Schulgebäude selbstständig und kommen eigenständig nach draußen. Die Abholung der Kinder erfolgt grundsätzlich auf dem Schulhof. In dringenden Angelegenheiten ist vor dem Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat zu klingeln und sich anzumelden. Bis 13.40 Uhr sind nur die Treppenaufgänge und die Horträume zu betreten. Der Aufenthalt der Abholberechtigten sollte höchstens 10 Minuten dauern.
Änderungen der Wohnanschrift, Telefonnummer, etc. sind zur besseren Erreichbarkeit unverzüglich der Schule und dem Hort mitzuteilen.
Besitz und Konsum von Cannabis sind in der Schule / im Hort und im Umkreis von 100m um das Schulgelände sowie bei Schul- und Hortveranstaltungen jeglicher Art verboten.


